GEG - Gebäudeenergiegesetz

Die gesetzlichen Anforderungen des GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) an die Gebäudeautomation

Die gesetzlich erforderlichen energetischen Anforderungen an Gebäude werden in Deutschland durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) geregelt. Dieses legt sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die entsprechenden Berechnungsverfahren fest. Im Detail sind für Nichtwohngebäude (Büros, Verwaltungsgebäude, Einkaufzentren etc.) die Berechnungsverfahren der DIN V 18599 anzuwenden.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das aktuell gültige GEG (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft und wird somit auch als „GEG 2024“ bezeichnet.

Dieses GEG wurde in der Öffentlichkeit aufgrund der Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien heftig diskutiert und ist kurz davor, vom GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) abgelöst zu werden. Dabei überschatten diese Diskussionen die Tatsache, dass im GEG auch Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude enthalten und ebenso im kommenden GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) zu erwarten sind.

Parallel wurde im Oktober 2025 wurde die Richtlinie „DIN V 18599-11“ zurückgezogen und durch die „DIN/TS 18599-11“ ersetzt. Das ist insofern von Bedeutung, als dass sich die gesetzlichen Anforderungen eben auf diese Richtlinie beziehen.

Eine umfangreiche Übersicht über diese Zusammenhänge sowie die konkreten gesetzlichen Anforderungen an die Automation und zu beachtende Aspekte bei Neubaumaßnahmen und größeren Renovierungen (inklusive Anwendung der neuen DIN/TS 18599-11) sind im Whitepaper „Die gesetzlichen Anforderungen des GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) an die Gebäudeautomation“ dargestellt, welches Sie im Folgenden herunterladen können.

Whitepaper zum GEG (PDF) hier herunterladen

 


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