Die gesetzlich erforderlichen energetischen Anforderungen an Gebäude werden in Deutschland durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) geregelt. Dieses legt sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die entsprechenden Berechnungsverfahren fest. Im Detail sind für Nichtwohngebäude (Büros, Verwaltungsgebäude, Einkaufzentren etc.) die Berechnungsverfahren der DIN V 18599 anzuwenden.
Das GEG ist im Wesentlichen die Zusammenlegung der früheren EnEV (Energie-Einsparverordnung), des EnEG (Energie-Einsparungsgesetz) und des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz).
Schon seit der ersten Version der DIN V 18599 wurden dort die Einflüsse von Gebäudezustand und Anlagentechnik berücksichtigt. Im Dezember 2011 wurde diese Norm um einen 11. Teil ergänzt, um den Einflüssen durch die Gebäudeautomation Rechnung zu tragen. Der in diesen 11. Teil geflossene Inhalt stammt größtenteils aus der Europanorm EN 15232, die nun zur Weltnorm ISO 52120 überführt wurde..
Der wesentlichste Unterschied zwischen GEG und EnEV in Bezug auf die Gebäudeautomation ist, dass nun auch für Wohngebäude der Automationsgrad erfasst und zur Berechnung des Energieausweises verwendet wird. Bisher war das nur für Nicht-Wohngebäude der Fall. D.h. wer Wohngebäude mit „Smarthome-Funktionen“ für z.B. die Heizung, Lüftung oder Verschattung ausstattet, erhält dies bei der Erstellung des Energieausweises positiv angerechnet und somit einen „besseren“ Energieausweis.
Eine umfangreiche Übersicht über diese Zusammenhänge sowie die konkreten gesetzlichen Anforderungen an die Automation und zu beachtende Aspekte bei Neubaumaßnahmen und größeren Renovierungen sind im Whitepaper „Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und dessen Anforderungen an die Gebäudeautomation“ dargestellt, welches Sie im Folgenden herunterladen können.
Whitepaper zum GEG (PDF) hier herunterladenDie nächste Version des GEG (Gebäudeenergiegesetz) wird in Bezug auf das Verbot von Öl- und Gasheizungen viel diskutiert und der zwischen den Regierungsparteien vereinbarte Kompromiss soll noch vor der Sommerpause final beschlossen werden.
Bei diesen Diskussionen ging nahezu geräuschlos unter, dass die Gebäudeautomation zur Pflicht wird. Dies gilt zwar zunächst nur für das Nichtwohngebäude (NWG) und dort auch nur für den Neubau – aber für die Bereiche der Heizung und Klimatisierung soll es Mindestanforderungen geben.
Dieser „Tipp des Monats“ befasst sich damit, welche konkreten Anforderungen zu erwarten und wie diese zu adressieren sind.
In den aktuellen Entwürfen für das GEG 2024 beziehen sich die Anforderungen auf die DIN V 18599-11. Dort sind Automatisierungsgrade A bis D beschrieben, die wiederum aus der EN 15232 stammen (auch wenn diese dort als „GA-Effizienzklassen“ definiert sind).
Für Neubauvorhaben von Nichtwohngebäuden (NWG) wird mindestens der Automatisierungsgrad B für die Bereiche Heizung und Klimatisierung gefordert. Für NWG-Bestandsgebäude mit großen Heizungs-/Klimaanlagen muss ein solches System bis zum 01. Januar 2025 nachgerüstet werden. Bis dahin entfallen Anforderungen an regelmäßige Inspektionen, wenn ein GA-System mit dem Automatisierungsgrad B oder besser nachgewiesen werden kann.
Die Anforderungen an Nichtwohngebäude sind überschaubar, aber es ergeben sich zwei Konsequenzen.
Zu diesen beiden Punkten verweisen wir auf unsere Informationen zum BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Dort sind die Normen und deren Inhalte beschrieben. Ergänzend steht eine pragmatische Arbeitsdatei zur Verfügung, in der die Anforderungen an die unterschiedlichen Automatisierungsgrade/Effizienzklassen beschrieben sind.
Soweit zum Nichtwohngebäude im neuen GEG. In Bezug auf das Wohngebäude sind keine Pflicht-Anforderungen zu erwarten. Dabei gilt weiterhin, dass ein Wohngebäude mit einem Automatisierungsgrad der Klasse B oder besser einen Bonus bei der Ermittlung des Energieausweises erhält.
Die Version des GEG vom 03. April 2023 (d.h. der Stand, der nun von Bundestag und Bundesrat noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll) ist über die Webseite des Bundeswirtschaftsministerium abrufbar: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/20230331-referentenentwurf-2-geg-novelle.pdf .
Die für die Gebäudeautomation (GA) relevanten Passagen sind die folgenden:
Möchten Sie tiefergehende Informationen zu dem Thema GEG und deren Aspekte der Gebäudeautomation erhalten? In unseren Weiterbildungsveranstaltungen werden diese Punkte unter anderem auch intensiv behandelt.
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