GEG - Gebäudeenergiegesetz

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GEG – Gebäudeenergiegesetz

Die gesetzlich erforderlichen energetischen Anforderungen an Gebäude werden in Deutschland durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) geregelt. Dieses legt sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die entsprechenden Berechnungsverfahren fest. Im Detail sind für Nichtwohngebäude (Büros, Verwaltungsgebäude, Einkaufzentren etc.) die Berechnungsverfahren der DIN V 18599 anzuwenden.

Zusammenhang zwischen den Vorschriften zum Vergrössern Bild anklicken

Für Wohngebäude gilt das gleiche, obwohl bis Ende 2023 noch Ausnahmen für ungekühlte Wohngebäude zulässig sind. Das GEG ist im Wesentlichen die Zusammenlegung der früheren EnEV (Energie-Einsparverordnung), des EnEG (Energie-Einsparungsgesetz) und des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz).

Schon seit der ersten Version der DIN V 18599 wurden dort die Einflüsse von Gebäudezustand und Anlagentechnik berücksichtigt. Im Dezember 2011 wurde diese Norm um einen 11. Teil ergänzt, um den Einflüssen durch die Gebäudeautomation Rechnung zu tragen. Der in diesen 11. Teil geflossene Inhalt stammt größtenteils aus der Europanorm EN 15232.

Der wesentlichste Unterschied zwischen GEG und EnEV in Bezug auf die Gebäudeautomation ist, dass nun auch für Wohngebäude der Automationsgrad erfasst und zur Berechnung des Energieausweises verwendet wird. Bisher war das nur für Nicht-Wohngebäude der Fall. D.h. wer Wohngebäude mit „Smarthome-Funktionen“ für z.B. die Heizung, Lüftung oder Verschattung ausstattet, erhält dies bei der Erstellung des Energieausweises positiv angerechnet und somit einen „besseren“ Energieausweis.

Eine umfangreiche Übersicht über diese Zusammenhänge sowie die konkreten gesetzlichen Anforderungen an die Automation und zu beachtende Aspekte bei Neubaumaßnahmen und größeren Renovierungen sind im Whitepaper „Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und dessen Anforderungen an die Gebäudeautomation“ dargestellt, welches Sie im Folgenden herunterladen können.

Whitepaper zum GEG (PDF) hier herunterladen

 

Software-Programme zur Berechnung des Energieausweises

Hierbei muss beachtet werden, dass die Software zur Erstellung des Energieausweises die Fragen zum Automationsgrad auch stellt. In einer Studie 2019 an der Technischen Hochschule Rosenheim ergab sich, dass das für viele Softwareprogramme nicht gilt. Bei der Auswahl des Programms zur Erstellung des Energieausweises sollte somit darauf geachtet werden, dass z.B. Aspekte wie „präsenzbasierte Raumtemperaturregelung und kommunikative Anbindung“, „bedarfsgeführte Vorlauftemperaturregelung“, „bedarfsgeführte Lüftungsregelung“ (z.B. auf Basis der Luftqualität) oder auch „zentrales technisches Gebäudemanagement“ (z.B. Sollwerte, Zeitpläne und Regelparameter aller TGA-Komponenten) abgefragt werden. Nur wenn der Automationsgrad erfasst wird, kann er positiv berücksichtigt werden!

Zum Stand Februar 2019 war der Status der Folgende:

Programm-Name Hersteller Umsetzungsgrad der Fragen der DIN V 18599-11
BKI Energieplaner 18 BKI Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH Ca. 62 %
DÄMMWERK Bauphysik- und EnEV-Software (Modul 7) KERN Ingenieurkonzepte Ca. 43 %
Energieberater 18599 3D Plus Hottgenroth Software GmbH & Co. KG Ca. 64 %
EVEBI ENVISYS GmbH & Co. KG Ca. 69 %
IBP 18599 Heilmann Software IT GmbH Ca. 49 %
ZUB HELENA Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Ca. 64 %

 

Details zu der Studie und zu den Neuerungen des GEG erhalten Sie über die folgenden Links:

Tipp des Monats 04/19 (PDF) Tipp des Monats 04/23 – Neuerungen zum GEG (PDF)

 


Vertiefung im Rahmen von Seminar und Lehrgang

Möchten Sie tiefergehende Informationen zu dem Thema GEG und deren Aspekte der Gebäudeautomation erhalten? In unseren Weiterbildungsveranstaltungen werden diese Punkte unter anderem auch intensiv behandelt.

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