Tipp des Monats 09/2023

Anforderungen des GEG 2024 an die Gebäudeautomation

Am 08. September 2023 wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzesbeschluss zur Änderung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) beschlossen. Dort sind einige Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude enthalten!

Dieser „Tipp des Monats“ stellt ein konkretes Whitepaper mit einer genaueren Analyse der Anforderungen sowie entsprechenden Handlungsempfehlungen vor.

 

Fazit der Anforderungen sowie kostenloses Whitepaper

Das Gewerk der Gebäudeautomation erhält mit dem GEG 2024 eine stärkere Bedeutung. Erste Mindestanforderungen sind enthalten und im Hinblick auf den noch gegebenen Umsetzung-Stau im Vergleich zur EPBD 2018 sind weitere Verschärfungen zu erwarten.

Die wesentlichen Anforderungen des GEG 2024 sind:

  • Betonung der Gebäudeautomation als Möglichkeit zu einem energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb bei gleichzeitiger Entlastung des Betriebspersonals
  • Neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude müssen ab Anfang 2024 einen Mindest-Automationsgrad (*) erfüllen
  • Nicht-Wohngebäude im Bestand mit einer Heizung- bzw. Klimaanlage > 290 kW sind bis Ende 2024 mit einem Mindest-Automationsgrad (*) nachzurüsten!

(*) Dieser Mindest-Automationsgrad umfasst zum einen die Erreichung des Automationsgrad B gemäß DIN V 18599-11 für die Gewerke Heizung/Kühlung als auch die Nutzung standardisierter Protokolle zur system- und herstellerübergreifenden Kopplung zwischen allen Systemen und Anwendungen.

In diesem Zusammenhang sollte bei Bauprojekten im Nichtwohngebäude-Sektor der Umgang mit zwei Normen fester Bestandteil werden: Zum einen der DIN V 18511, Teil 11 zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bzw. Nutzung der Förderfähigkeit sowie zum anderen der ISO 52120 zur Abschätzung des energetischen Einsparpotenzials durch Gebäudeautomation.

Bei weiterem Interesse sei auf ein kostenloses Whitepaper unter
https://download.igt-institut.de/geg2024/  verwiesen.

Ergänzend stehen auf dieser Webseite auch die offiziellen Gesetzestexte, eine kostenlose „Master-Checkliste“ zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie ein kostenloses Auswertungstool zur Verfügung


„Tipp des Monats“ herunterladen (PDF)

Fachliche Unterstützung

Bei Interesse zur Vertiefung/Erweiterung Ihres Wissens im Umfeld von „Smart Buildings“ verweisen wir auf unseren Lehrgang „Planer und Berater für Smart Building“.

Bitte beachten Sie, dass wir diesen Lehrgang in Zukunft nur noch als Schulung für andere Weiterbildungsträger anbieten. D.h. die Durchführung über uns werden wir zum Jahresende einstellen. Die letzte Chance einer Teilnahme ist somit der Lehrgang am 10./11. November und 01./02. Dezember!

Weitere Informationen finden Sie unter www.igt-institut.de/lehrgang/

Parallel begleiten wir Sie gerne bei konkreten Projekten. So können wir den Automatisierungsgrad der Gebäudeautomation ermitteln und bestätigen. Ebenso können wir den Umfang von spezifischen Erweiterungen festschreiben und Förderanträge stellen (Förderprogramm BEG über die BAFA oder die KfW).