Tipp des Monats 01/2022

Konsequenzen der EPBD-Novelle für die Gebäudeautomation

Die EU-Richtlinie „EPBD“ (European Performance of Buildings Directive) ist für die wesentlichen energetischen Anforderungen an Gebäude zuständig. Am 15. Dezember 2021 wurde von der EU der Entwurf einer Überarbeitung der aktuellen 2018er Version veröffentlicht.

In diesem „Tipp des Monats“ fassen wir die wesentlichen Inhalte dieser Novelle – mit besonderem Blick auf die Gebäudeautomation – zusammen.

Die EPBD und das deutsche GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Die EPBD (European Performance of Buildings Directive) ist der von der EU-Kommission beschlossene Rahmen für Vorgaben für Gebäude, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in jeweils nationales Recht umzusetzen sind. Die erste EPBD wurde als EU-Richtlinie 2002/91 veröffentlicht. In der Überarbeitung im Jahr 2010 (EU-Richtlinie 2010/31) wurden erstmals Forderungen zu „intelligenten Messsystemen“, „aktiven Steuerungssystemen“ sowie „Automatisierungs-, Regelungs- und Überwachungssystemen“ aufgenommen. In der aktuell gültigen Version von 2018 (EU-Richtlinie 2018/844) wurde der Fokus explizit um die Regelung und Steuerung von Anlagen erweitert.

Standen in den früheren Jahren eher Gebäudehülle und die Wahl bzw. Auslegung von Anlagentechnik im Mittelpunkt, so hat man nun offensichtlich einen starken Nachholbedarf in Sachen Regelung und Steuerung erkannt. So erhebt die EPBD 2018 eine Reihe von Forderungen an „selbstregulierende Einrichtungen“, „intelligentes Aufladen von Elektrofahrzeugen“, „Digitalisierung des Energiesystems“, „elektronische Überwachung“ oder „vernetzte Gebäude“.

Abbildung 1 zeigt den grundsätzlichen Zusammenhang von u.a. EPBD und GEG.

Dabei sind die Forderungen der EPBD 2018 noch nicht im aktuellen GEG abgebildet. Hintergrund ist, dass die ersten Entwürfe des GEG entstanden sind, als die EPBD 2018 noch nicht verfügbar war. Weitere Nachschärfungen der Anforderungen im GEG in Bezug auf die Gebäudeautomation, das Monitoring und die Anforderungen an vernetzte Komponenten im Gebäude sind somit in den nächsten Jahren zu erwarten.

Weitere Informationen zur EPBD 2018 sowie dem aktuellen GEG (von 2020) wurden bereits in unserem „Tipp des Monats 09/2020“ behandelt, auf den bei weiterem Interesse verwiesen wird.

Fazit

Die EU wird auch in Zukunft die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden verschärfen und hat das Ziel von emissionsfreien Gebäuden bis 2050 fest im Blick. Neben allgemeinen Anforderungen an die erhöhte Energieeffizienz von Gebäuden wird mehrfach die Gebäudeautomation als wesentlicher Beitrag zur Erfüllung dieser Anforderungen erwähnt. Als wesentliche Kenngröße dazu wird der SRI (Smart Readiness Indicator) beschrieben und als verpflichtende Kenngröße für zumindest Nichtwohngebäude ab 2026 in Aussicht gestellt.


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Quelle: Pixabay

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Links zur weiteren Vertiefung

Entwurf der EPBD Novelle

Anlagen zum Entwurf der EPBD Novelle

IGT Tipp des Monats 09/2020 zu GEG/EPBD 2018

IGT Tipp des Monats 11/2021 zum SRI


Tipp des Monats als PDF