Tipp des Monats 05/2022

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023

Für das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Entwurf einsehbar, wie er zum 01. Januar 2023 veröffentlicht werden soll. Was sind die wesentlichen Änderungen und welche Konsequenzen ergeben sich insbesondere aus Sicht der Gebäudeautomation?

Antworten darauf erhalten Sie im aktuellen Tipp des Monats.

Hintergrund zum GEG

Das deutsche Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Die aktuelle Version ist seit dem 01. November 2020 gültig und hatte die bis dahin gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst.

Dabei ist zu beachten, dass die energetischen Mindestanforderungen übergeordnet durch die EU festgelegt werden – im Detail über die EPBD (European Performance of Buildings Directive). Insbesondere seit der EPBD 2018 werden erhöhte Anforderungen an Gebäude erhoben und im Detail auch ein erhöhter Grad an Digitalisierung, Monitoring sowie Gebäudeautomation. Diese erhöhten Anforderungen werden vom deutschen GEG bisher nicht berücksichtigt.

In der Einleitung zur GEG Novelle 2023 wird dabei auch auf aktuellen Handlungsbedarf aufgrund der derzeit massiv steigenden Energiepreise und dem Ziel der erhöhten Energieunabhängigkeit hingewiesen.

Kernforderungen der GEG Novelle 2023

Im Kern wird zunächst eine deutliche Reduktion des Primärenergiebedarfs gefordert. Im Detail bezieht man sich wie üblich auf ein sogenanntes Referenzgebäude, welches früher die Obergrenze des Primärenergiebedarfs vorgab. Dabei fordert bereits das aktuell gültige GEG einen Energiebedarf von lediglich 75% von diesem Referenzgebäude. Mit der GEG Novelle 2023 wird dieser Wert weiter auf 55% reduziert. Im Detail wird statt dem Effizienzhaus-Standard 75 (EH-Standard 75) der Effizienzhaus-Standard 55 (EH-Standard 55) für Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Relativ gesehen entspricht diese Verschärfung einer Reduktion von 26,6%.

Gleichzeitig werden die Anforderungen an den sogenannten Transmissionswärmeverlust verschärft – das ist der Wärmestrom, der durch die Bauteile nach außen dringt und somit ganz wesentlich vom Dämmstandard abhängt. Die GEG-Novelle fordert eine Verringerung des Transmissionswärmeverlustes um 30%.

Nun hängt der Primärenergiebedarf nicht nur vom Dämmstandard ab, sondern auch von der Art des Energieträgers, der Effizienz der Anlagentechnik und auch dem Grad der Automation. Aber im Umkehrschluss reduziert eine erhöhte Dämmung den Energiebedarf. Womöglich wird sich die Forderung der GEG Novelle 2023 nach Senkung des Energiebedarfs mehr oder weniger durch die Verschärfung der Dämmanforderungen erfüllen und andere Maßnahmen sind kaum erforderlich.

Konsequenzen für die Aspekte der Gebäudeautomation

Aus Sicht der Gebäudeautomation ist es zunächst eine „traurige“ Nachricht, dass dessen positive Aspekte nicht zwingend berücksichtigt werden müssen. Auch im Hinblick auf die einleitenden Worte der EPBD 2018, in der folgender Satz zu finden ist: „Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sich nicht nur auf die Gebäudehülle konzentrieren“. Dieser Hinweis der EPBD findet auch in der GEG Novelle 2023 weiter keine Beachtung.

Die gute Botschaft zugunsten der Automation ist eine andere. Durch die gesetzliche Forderung zum EH-Standard 55 ist dieser mit seinen klassischen Maßnahmen nicht mehr förderfähig! Entsprechende Förderprogramme im Rahmen des Förderprogramms BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) mit Bearbeitung über die KfW und die BAFA können nicht mehr beantragt werden. Maßnahmen der Gebäudeautomation sind zwar als „förderfähige Maßnahmen“ aufgeführt aber aktuell werden diese oft durch die anderen förderfähigen Maßnahmen überschattet, da man alleine mit diesen bereits an die Förderhöchstgrenze stößt. Durch den Wegfall der Förderfähigkeit der klassischen Maßnahmen sollten die Aspekte der Gebäudeautomation als sogenannte förderfähige „Einzelmaßnahme“ eine höhere Bedeutung bekommen.

Dabei wird man die Gebäudeautomation nicht alleine aufgrund der Förderfähigkeit einführen. Aber es gilt zu beachten, dass die GA einen deutlichen Beitrag zur Senkung der Betriebskosten leisten kann (im Nichtwohngebäude durchschnittlich 20%). Und die Kombination aus Energieeinsparung und Förderfähigkeit sollte in einigen Projekten eine interessante Kombination sein.

Weitere Information zur Förderfähigkeit der Maßnahmen der Gebäudeautomation samt einer pragmatischen Arbeitsdatei für das Nichtwohngebäude finden Sie kostenlos auf unserer Homepage:

Weiterleiten zu „Förderprogramm BEG“

Ausblick und Fazit

Die GEG-Novelle 2023 ist lediglich ein Zwischenschritt. Im GEG-Text wird bereits der Effizienzhaus-Standard 40 für 2025 erwähnt. Im Vergleich zum EH-Standard 55 entspricht dies einer Reduktion um weitere 27,2%. Fraglich ist, ob auch dies alleine mit erhöhter Dämmung zu erreichen ist.

Auch ist zu beachten, dass das GEG weiter nicht die Anforderungen der EPBD 2018 hinsichtlich Digitalisierung, Monitoring, Gebäudeautomation sowie Einführung eines „Smart Readiness Indicator (SRI)“ erfüllt. Dabei steht auch für die EPBD eine Verschärfung an (siehe unser „Tipp des Monats“ vom Januar 2022), in der zumindest im Nichtwohngebäude die Gebäudeautomation als Pflichtbestandteil gefordert wird.

Bis zur Pflichtausstattung bleibt die Gebäudeautomation somit ein freiwilliges Angebot, Betriebskosten zu senken und dessen Investitionskosten gefördert zu bekommen.


Tipp des Monats als PDF

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